Das Hospiz- und Palliativgesetz hat für die Versorgung von Palliativpatient:innen in der Häuslichkeit mit der sog. Symptomkontrolle eine neue Leistung in den Katalog der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie eingeführt. Wie diese verordnungsfähige Leistung der Regelversorgung durch die Pflegedienste umgesetzt werden kann und welche weiteren strukturellen Voraussetzungen für die Entwicklung einer Palliativkompetenz in den Blick genommen werden sollten, vermittelt dieses Seminar.
Inhalte:
1. Ist-Zustand der ambulanten palliativen pflegerischen Versorgung
2. Hintergrund und Zielsetzung des Hospiz- und Palliativgesetzes
3. Änderungen in Pflege- und Krankenversicherung
4. Richtlinie zur Symptomkontrolle
5. Abgrenzung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung
6. Überlegungen zur konzeptionellen Umsetzung in der ambulanten Pflege
Dauer: 58 Minuten (alle Module sind im Preis enthalten)
Zielgruppe:
Einrichtungsleitung
Geschäftsführung
Inhaber ambulanter Dienste
Pflegedienstleitung (PDL)
In diesem Kurs wird teilweise auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Materialien:
Seminarvideos, PowerPoint-Präsentation, Abschluss-Test
Registrierung beruflich Pflegender:
Identnummer: 20090814
Seminarpunkte: 1
Referentin: